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   BGH, 26.06.1978 - RiZ(R) 1/78   

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https://dejure.org/1978,1334
BGH, 26.06.1978 - RiZ(R) 1/78 (https://dejure.org/1978,1334)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1978 - RiZ(R) 1/78 (https://dejure.org/1978,1334)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1978 - RiZ(R) 1/78 (https://dejure.org/1978,1334)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Maßnahme der Dienstaufsicht gegen einen Richter - Einstellung des Verfahrens über die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit - Erteilung von Weisungen zur Handhabung des "Einstellungsermessens"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 72, 81
  • NJW 1978, 2033
  • MDR 1979, 54
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.05.1961 - 2 StR 40/61
    Auszug aus BGH, 26.06.1978 - RiZ(R) 1/78
    Die Staatsanwaltschaft steht in der Freiheit ihres "Einstellungsermessens" nicht hinter dem des Gerichts zurück (vgl. BGHSt 16, 225, 231).
  • OLG Hamm, 13.07.2017 - 21 U 91/14
    Kann der Schaden auf mehrere typische Geschehensabläufe zurückzuführen sein, von denen nur einer zur Haftung führt, muss der Geschädigte diesen Ablauf beweisen, soweit die anderen Abläufe ernsthaft in Betracht kommen (vgl. BGH, Urteil vom 26.6. 1978 - RiZ (R) 1/78 = NJW 1978, 2033).
  • OLG Oldenburg, 07.12.2006 - 8 U 85/06

    Bestehen von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeldansprüchen wegen eines

    2) Im übrigen greift der Beweis des ersten Anscheins - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - nicht ein, wenn der Schaden auf mehrere typische Geschehensabläufe zurückzuführen sein kann, von denen nur einer zur Haftung der Beklagten führt, sofern auch die anderen Geschehensabläufe ernsthaft in Betracht kommen (vgl. BGH NJW 1978, 2033).
  • OLG Celle, 06.12.2006 - 7 U 75/06

    Beschädigung des eine durch die Polizei während eines Castor-Transportes

    Kann der Schaden auf mehrere typische Geschehensabläufe zurückzuführen sein, von denen nur einer zur Haftung des Beklagten führt, muss der Geschädigte diesen Ablauf beweisen, sofern auch die anderen Abläufe ernsthaft in Betracht kommen (BGH NJW 1978, 2033).
  • VG Düsseldorf, 24.08.2023 - 29 K 329/21

    Justizministerium muss keinen Informationszugang zu Cum-Ex-Ermittlungsverfahren

    Ed. 15.5.2023, GVG § 146 Rn. 18; vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 1978 - RiZ (R) 1/78 -, juris Rn. 12; kritisch im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften angesichts dieser Steuerungsbefugnis EuGH, Urteil vom 27. Mai 2019 - C-508/18 und C-82/19 PPU -, juris Rn. 76 ff.
  • OLG Köln, 17.02.1993 - 27 U 42/92

    Arzthaftung Behandlungsfehler Kausalität Anscheinsbeweis Schmerzensgeld

    Damit obliegt es dem Beklagten, die ernsthafte und naheliegende Möglichkeit eines anderen als des typischen Geschehensablaufs darzulegen und zu beweisen, um den Anscheinsbeweis zu erschüttern (BGH NJW 1978, 2033).
  • BPatG, 04.06.2019 - 4 Ni 71/17
    Denn derartige tatsächliche Anhaltspunkte, die einen vom gewöhnlichen Verlauf abweichenden Gang der Geschehnisse nahelegen und damit den Anschein entkräften können (vgl. BGH, NJW 1978, 2033; allgemein Greger/Zöller ZPO, 32. Aufl., 2018, § 284 Rn. 29; Reichholt in Thomas/Putzo ZPO, 37. Aufl., § 286 Rn 12), setzen einen substantiierten Tatsachenvortrag voraus (vgl. u.a. zum Einspruchsverfahren BlPMZ 1988, 289, 290 - Meßdatenregistrierung; BlPMZ 1972, 173 - Sortiergerät; BlPMZ 1985, 142 - Sicherheitsvorrichtung; BlPMZ 1987, 203 - Streichgarn; BlPMZ 1988, 185 - Alkyldiarylphosphin; BlPMZ 1988, 250 - Epoxidation), der unter Beachtung der sich aus § 138 Abs. 1 und Abs. 2 ZPO ergebenden Wahrheits- und Erklärungspflicht zu erfolgen hat und dessen Umfang vom Vortrag der darlegungspflichtigen Partei abhängt (BGH NJW 2015, 468; Greger/Zöller ZPO, 32. Aufl., § 138 Rn. 8) und bei Tatsachen eigener Handlungen und Wahrnehmungen nach § 138 Abs. 4 ZPO nicht nur ein Bestreiten mit Nichtwissen verbietet, sondern zugleich auch eine Erkundigungspflicht für Vorgänge im eigenen Geschäfts- oder Verantwortungsbereich umfasst (BGHZ 109, 205, 209; NJW 1987, 3123; Greger/Zöller ZPO, 32. Aufl., § 138 Rn. 16).
  • OLG Köln, 13.02.1997 - 7 U 173/96

    Müllabladestation

    Sie sind aber als Konkretisierung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht gegenüber dritten Personen, denen Gefahren drohen, heranzuziehen (BGH VersR 1978, 18; NJW 1978, 2033; OLG Hamburg, VersR 1982, 561).
  • KG, 16.07.2010 - 9 U 201/09

    Schutz vor Gefahr durch Straßenbäume: Verkehrssicherungspflicht?

    Kann der Schaden aber auf mehrere typische Geschehensabläufe zurückzuführen sein, von denen wie hier nur einer zur Haftung führen würde, muss der Geschädigte diesen Ablauf beweisen, sofern auch die anderen Abläufe wie hier ernsthaft in Betracht kommen (BGH NJW 1978, 2033; Palandt/Heinrichs, 68. Aufl., Vorb.
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